Auf die Frage, ob die jeder Wahrnehmung inhärente Sinnesmodalität auch Teil der Gedächtnisrepräsentation von kurzen Zeitintervallen ist, konnte in dieser Studie mit sechs Experimenten eine Antwort gefunden werden. In Experiment 1 und 2 wurde festgestellt, dass Versuchspersonen dargebotene Zeitintervalle systematisch unterschätzten, wenn sich die Darbietungsmodalität (auditiv versus visuell) von der Modalität einer vorangegangenen Trainingsphase unterschied. Mit Experiment 3 wurde gezeigt, dass innerhalb der auditiven Modalität Veränderungen der Stimulusqualität zwischen Trainings- und Testphase zu keiner systematischen Verschätzung dargebotener Intervalle führten. Mit zwei weiteren Experimenten wurde ermittelt, dass der Schätzfehler additiv ist. Schließlich konnte gezeigt werden, dass die Beziehung zwischen Modalität und erinnerter Dauer als Assoziation zwischen dem Zeitgedächtnis und der jeweiligen Enkodierungsmodalität charakterisiert werden kann. Folglich kann das Zeitgedächtnis als modal, d. h. als auf die Modalität bezogen, bezeichnet werden kann.