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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Grenzen im Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Bestimmung des Feindbegriffs und um die Frage der Vertretbarkeit von Günther Jakobs' Modell des Feindstrafrechts. Dafür ist diese Modell zunächst darzustellen, wobei der Schwerpunkt auf Jakobs' Abgrenzung von Feind und Bürger liegen wird. In einem zweiten Schritt ist das Modell des Feindstrafrechts dann einer Kritik zu unterziehen. Hierbei soll wiederum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Grenzen im Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Bestimmung des Feindbegriffs und um die Frage der Vertretbarkeit von Günther Jakobs' Modell des Feindstrafrechts. Dafür ist diese Modell zunächst darzustellen, wobei der Schwerpunkt auf Jakobs' Abgrenzung von Feind und Bürger liegen wird. In einem zweiten Schritt ist das Modell des Feindstrafrechts dann einer Kritik zu unterziehen. Hierbei soll wiederum der Begriff des Feindes im Vordergrund stehen. Außerdem wird in diesem Rahmen danach zu fragen sein, ob Jakobs' Thesen als bloße Beschreibung der 'wirklichen' Rechtslage oder doch als 'normatives Programm' aufzufassen sind, da im Schrifttum die Kritik unter der einen Prämisse gravierend von derjenigen unter der anderen abweicht.Eines der wichtigsten Mittel, die dem Staat zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen zur Verfügung stehen, ist das Strafrecht, das gemeinhin als sein schärfstes Schwert gilt. Als Jurist kann man sich jedoch fragen, ob das geltende (deutsche) Strafrecht überhaupt auf derartige Kriminalität ausgelegt ist und hierauf angemessen reagieren kann oder ob es dafür nicht eine ganz andere als seine herkömmliche, 'überlieferte' Gestalt annehmen müsste oder ob es eine solche andere Gestalt bereits angenommen hat.Von den unterschiedlichen Antworten, die auf diese Frage gegeben worden sind, ist das vor allem im ersten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts diskutierte und stets mit dem Namen Günther Jakobs verbundene Modell des Feindstrafrechts zu gewisser Bekanntheit gelangt. Jenes Modell handelt davon, innerhalb welcher Grenzen das Strafrecht operieren darf, um (noch) als rechtsstaatlich gelten zu können, und ob es ein Strafrecht jenseits dieser Grenzen, mithin ein Feindstrafrecht, gibt oder gar geben muss. Gleichzeitig ist Jakobs' Modell eine Grenzziehung immanent, mit der es steht und fällt: Wer ist der Feind und damit dem Feindstrafrecht unterworfen, und wer nicht? Ferner fordert die Theorie des Feindstrafrechts - nicht zuletzt wegen der 'gnadenlosen' Art, in der Jakobs sie vorträgt - geradezu zum Nachdenken darüber heraus, ob sie selbst in unzulässiger Weise bestimmte Grenzen überschreitet, die dem Strafrecht eigen sind oder diesem letztlich vom Verfassungsrecht gezogen werden.
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