Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichen
und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr
von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient
der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)
gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet
die Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.
Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht
auf einen eigenen Namen.
Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebens
eng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. Die
Bestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte also
Vorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den großen
Kodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen Code Civil,
erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zum
Erwerb eines Namens führen sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen
Normen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des
Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres
und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
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und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr
von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient
der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)
gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet
die Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.
Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht
auf einen eigenen Namen.
Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebens
eng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. Die
Bestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte also
Vorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den großen
Kodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen Code Civil,
erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zum
Erwerb eines Namens führen sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen
Normen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des
Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres
und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
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