Ist in der deutschen Rechtsordnung ein Recht auf eine gute Verwaltung, wie es auf Unionsebene bereits existiert, sinnvoll? Um diese Frage zu beantworten, analysiert die Autorin zum einen Art. 41 EU-GRCh und den Kodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Ombudsstelle und stellt die deutsche der Verwaltungsrechtsordnung der EU gegenüber. Zum anderen stellt sie unter Berücksichtigung von Subjektivierungstendenzen grundlegend dar, dass das Verständnis guter Verwaltung relativ und abhängig vom Verwaltungsverständnis ist.Simone Merkl war mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschung und Lehre im Verwaltungs- und Unionsrecht tätig und berät gegenwärtig als Rechtsanwältin Bund, Länder, Kommunen und ihre Einrichtungen.
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