Das Steuerrecht ist unmittelbar geld- und damit zahlenbezogen. In der Regel gehen diese Zahlen mit positiven Werten in die Berechnungen ein. Gelegentlich nehmen Zahlen im Steuerrecht aber auch negative Werte an, haben ein negatives Vorzeichen. So spricht man von negativen Einnahmen, negativen Werbungskosten und negativen Sonderausgaben. Aktuell ist mit negativen Einlagezinsen umzugehen, die mitunter als negative Einnahmen eingeordnet werden, von der Finanzverwaltung aber als Werbungskosten.Der unübersichtliche Befund legt eine grundsätzliche Befassung mit der Thematik nahe. Der Band vereint die Beiträge ausgewiesener Experten, die sich auf einem Symposion der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg e. V. im Mai 2021 über das "Negative Vorzeichen im Steuerrecht" ausgetauscht haben.