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Zum 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vollumfänglich in Kraft getreten. Das neue WHG löst die bisherigen Rahmenregelungen des alten WHG durch Vollregelungen ab. Bisher im Landesrecht normierte Bereiche wurden in Bundesrecht überführt und sind damit in allen Bundesländern verbindlich. Dies gilt auch für die abweichungsfesten Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.Der Gesetzgeber hat mit dem neuen WHG neue Schwerpunkte gesetzt, neue Regelungen getroffen und von seit langem eingeführten Bestimmungen Abstand genommen. Das Gesetz wurde vollkommen neu…mehr

Produktbeschreibung
Zum 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vollumfänglich in Kraft getreten. Das neue WHG löst die bisherigen Rahmenregelungen des alten WHG durch Vollregelungen ab. Bisher im Landesrecht normierte Bereiche wurden in Bundesrecht überführt und sind damit in allen Bundesländern verbindlich. Dies gilt auch für die abweichungsfesten Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.Der Gesetzgeber hat mit dem neuen WHG neue Schwerpunkte gesetzt, neue Regelungen getroffen und von seit langem eingeführten Bestimmungen Abstand genommen. Das Gesetz wurde vollkommen neu strukturiert, die Paragrafenfolge komplett umgestaltet. Ähnliches ist für die noch dieses Jahr zu erwartende Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS) zu erwarten.Das neue WHG und die landesrechtlichen Regelungen zum Wasserrecht stehen weiterhin in einem Ergänzungsverhältnis: Zum einen sind im neuen WHG die Detailregelungen vielfach einem landesrechtlichen Regelungsvorbehalt unterworfen, sodass bereits erlassene landesrechtliche Vorschriften in diesen Bereichen weiterhin gelten. Zum anderen haben die Länder die Befugnis, von den Regelungen des WHG abzuweichen, sofern nicht stoff- oder anlagenbezogene Regelungen betroffen sind. Soweit Länder bereits eigene Wassergesetze verabschiedet haben oder Gesetzentwürfe vorliegen, wird in diesen auf die Regelungen des WHG Bezug genommen.Das Werk widmet sich insbesondere der wasserrechtlichen Vollzugspraxis. Es bietet mit praxisgerechten Kommentierungen und einer an den Belangen des Verwaltungsvollzugs ausgerichteten Vorschriftensammlung die notwendige Unterstützung bei der täglichen Gesetzesanwendung.Band I (WHG-Kommentar)Band I beinhaltet einen Vollkommentar zu den neuen Regelungen des WHG. Ausführlich erläutert sind die für den Vollzug besonders wichtigen wasserrechtlichen Schwerpunkte, wie z.B. die Regelungen über die Benutzung der Gewässer, die Gewässerunterhaltung, den Gewässerausbau, die allgemeinen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten.Systematisch stellt der Autor bei jeder Vorschrift ihre Entstehungsgeschichte sowie ihre Anknüpfungspunkte sowohl im bisherigen Bundesrecht als auch im Landesrecht dar. Zu jeder Bestimmung zeigt er die Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat auf, da sich aus dem Zusammenwirken der beiden Verfassungsorgane wichtige Hinweise zu den jeweiligen Regelungsabsichten ergeben. So wird der für die Auslegung wichtige Wille des Gesetzgebers deutlich.Darüber hinaus bindet der Kommentar auch die vom WHG abweichenden und im Bundesgesetzblatt verkündeten Vorschriften des Landesrechts in die Erläuterungen mit ein. Band II (Vorschriftensammlung zum Europa- und Bundesrecht)Band II bietet eine praxisgerechte Sammlung der für den Verwaltungsvollzug relevanten wasserrechtlichen Vorschriften auf Europa- und Bundesebene. Neben europäischen Richtlinien und Verordnungen ist eine umfangreiche Zusammenstellung bundesrechtlicher Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Handlungsanleitungen enthalten. zum Beispiel Vorschriften zu o Grundwassero Abwasser und Abwasserabgaben, o Bundeswasserstraßen, o Wasser- und Bodenverbänden o dem begleitende Umweltrecht (z.B. UVPG, USchadG, UmweltHG, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltauditgesetz, EEG, Düngegesetz).Relevante Bestimmungen wasserrechtlicher Nebengesetze werden auszugsweise wiedergegeben, so z.B. des KrW-/AbfG, BNatSchG, des BImSchG inkl. der 9. BImSch-V oder des StGB.Die Vorschriftensammlung gibt einen zuverlässigen Überblick über die betroffenen Regelungsbereiche und ermöglicht dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften.Band III (VAUwS - Kommentar und Vorschriftensammlung)Das neue WHG hat auch die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verschlankt. Der Gesetzgeber hat die Einzelheiten einer Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) v