Das Thema Staatsverschuldungund das ihrer Begrenzung dienende Recht haben seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 und seit der Föderalismusreform II im Juli 2009 Hochkonjunktur. Das neue Recht ist grundsätzlich seit dem Haushaltsjahr 2011 in Kraft, soll zunächst die Nettoneuverschuldung des Bundes bis zum Haushaltsjahr 2016 und der Bundesländer, auch Berlins, bis zum Haushaltsjahr 2020 auf annähernd Null zurückführen und für die weitere Zukunft materiell ausgeglichene Haushalte gewährleisten. Dieses neue Recht wartet auf juristische Interpretation und praktische Erprobung.