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Einführung mit sämtlichen Gesetzesmaterialien zum neuen FamFG.
Das neue »Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit« (FamFG) wird voraussichtlich am 1.7.2009 in Kraft treten. Es reformiert umwälzend das Verfahren der Familiengerichte sowie die klassischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Mit dem FamFG werden u.a. sämtliche ZPO-Vorschriften, die bisher familiengerichtliche Verfahren regeln, sowie das gesamte FGG aufgehoben.
In dem neuen Gesetz werden alle familiengerichtliche Verfahren z.T. völlig neu geregelt,
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Produktbeschreibung
Einführung mit sämtlichen Gesetzesmaterialien zum neuen FamFG.

Das neue »Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit« (FamFG) wird voraussichtlich am 1.7.2009 in Kraft treten. Es reformiert umwälzend das Verfahren der Familiengerichte sowie die klassischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Mit dem FamFG werden u.a. sämtliche ZPO-Vorschriften, die bisher familiengerichtliche Verfahren regeln, sowie das gesamte FGG aufgehoben.

In dem neuen Gesetz werden alle familiengerichtliche Verfahren z.T. völlig neu geregelt, so z.B.
- Einführung des Großen Familiengerichts: das Familiengericht soll auch für bestimmte Verfahren mit Bezug zu Ehe und Familie zuständig werden, die bislang vor den Zivilgerichten oder Vormundschaftsgerichten zu führen sind,

-Beschleunigung von Umgangs- und Sorgeverfahren: Einführung einer obligatorischen, kurz bemessenen Frist (ein Monat) zur Durchführung eines ersten Termins, um längere Umgangsunterbrechungen zu vermeiden; Förderung der gütlichen Einigung der Eltern über das Umgangs- und Sorgerecht,

-Präzisierung der Voraussetzungen zur Bestellung eines Verfahrenspflegers (künftig: Verfahrensbeistand) zur Wahrung der Interessen des Kindes,

- Einführung des Umgangspflegers zur Erleichterung der Durchführung des Umgangs in Konfliktfällen,

- Umstellung des Abstammungsverfahrens auf ein FGG-Verfahren,

-Straffung des gerichtlichen Verfahrens durch Erweiterung der Auskunftspflichten der Parteien und der gerichtlichen

Auskunftsbefugnisse gegenüber Behörden und Versorgungsträgern in Unterhalts- und Versorgungsausgleichssachen.
Die Einführung in die Reform stellt knapp und übersichtlich die Neuerungen dar. Im Anhang befinden sich die Gesetzesmaterialien des neuen FamFG, das für den Familienrechtler unverzichtbares Werkzeug ist.
Autorenporträt
Professor Dr. Kai Schulte-Bunert ist Richter am Amtsgericht Köln und Dozent an der FHR Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel; er referiert u.a. beim Seminaranbieter »Juristische Fachseminare«.