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Seit der letzten, aus dem Jahr 1987 stammenden, Anhebung der Notargebühren haben sich sowohl die Praxis als auch die wirtschaftlichen Umstände vieler Notariate grundlegend geändert. Das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bringt für Sie nun grundlegende und strukturelle Änderungen des Gebührenrechts mit sich. "Das neue Gebührenrecht für Notare" bietet Ihnen eine Einführung in das neue Gebührenrecht. Die umfangreiche und kommentierte tabellarische Synopse der geltenden KostO und des neuen GNotKG ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Überblick…mehr

Produktbeschreibung
Seit der letzten, aus dem Jahr 1987 stammenden, Anhebung der Notargebühren haben sich sowohl die Praxis als auch die wirtschaftlichen Umstände vieler Notariate grundlegend geändert. Das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bringt für Sie nun grundlegende und strukturelle Änderungen des Gebührenrechts mit sich. "Das neue Gebührenrecht für Notare" bietet Ihnen eine Einführung in das neue Gebührenrecht. Die umfangreiche und kommentierte tabellarische Synopse der geltenden KostO und des neuen GNotKG ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Überblick über alle wesentlichen Änderungen und vor allem über die Auswirkungen auf Ihre Praxis. Erklärte Ziele durch die Einführung des neuen GNotKG sind u.a.: die breite Vielfalt notarieller Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat, vollständig in einem neuen Gesetz widerzuspiegeln , die alleinige Zuständigkeit der Notarinnen und Notare für das Beurkundungsverfahren abzubilden, alle Gebührentatbestände für die Notarinnen und Notare in einem besonderen Teil des Kostenverzeichnisses zusammen zu fassen, auf Seiten der Rechtssuchenden Sicherheit zu schaffen, indem auf Auffangtatbestände verzichtet wird und nur noch für die ausdrücklich genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden können, sowie das Gebührenrecht für Notare insgesamt leistungsorientierter auszugestalten und somit auch Tätigkeiten wie das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren, die Entwurfsfertigung und die isolierte Beratung zu erfassen und insbesondere die Gebühren im unteren, bislang nicht kostendeckenden Wertbereich anzuheben sowie insgesamt die Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen, vor allem, um der Situation der Notarinnen und Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung zu tragen.
Autorenporträt
Zum Autor: Harald Wudy ist ein ausgewiesener Kenner des Notarkostenrechts. Er ist seit 2002 als wissenschaftlicher Leiter der Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse A.d.ö.R. in Leipzig hauptberuflich mit dieser Rechtsmaterie betraut. Zuvor war er sechs Jahre als juristischer Mitarbeiter in einem großen Nurnotariat tätig. Vor dieser Zeit gehörte er mehrere Jahre der bayerischen Justiz an, für die er an unterschiedlichen Amtsgerichten und in wechselnden Referaten wirkte. Der Autor veröffentlicht seit 1997 regelmäßig in den einschlägigen notariellen Fachzeitschriften, in den letzten Jahren mit dem Schwerpunkt auf den Notarkosten. Seit 2008 ist er Fachredakteur für das Kostenrecht bei dem "notar", der Zeitschrift des Deutschen Notarvereins. Im Notarverlag ist unter seiner federführenden Mitwirkung die Gebührentabelle für Notare in der bisher 7. Auflage erschienen
Rezensionen
Rechtsanwalt Ernst Sarres, Düsseldorf in ZNotP 10/2013, S. 360: "(..) Das neue Gebührenhandbuch, offenbar das erste nach der Reform, bereitet das völlig neu strukturierte Gebührenrecht für Notare anschaulich und ansprechend auf. Damit dürfte die Einarbeitung in das neue System erheblich leichter fallen.(..) Die Anschaffung kann uneingeschränkt empfohlen werden." Notar a.D. Sebastian Herrler in DNotI-Report 17/2013, S. 144:"(..) Neben einer Einführung in das neue Notarkostenrecht enthält das vorliegende Werk darüber hinaus knapp 20 Beispielsfälle zu den wichtigsten Tätigkeitsbereichen des Notars (u.a. Grundstückskauf, GmbH-Gründung, Ehevertrag, Verfügung von Todes wegen, Unterschriftsbeglaubigung). Abgerundet wird die Darstellung von Wudy durch eine Musterkostenberechnung."