Seit der letzten, aus dem Jahr 1987 stammenden, Anhebung der Notargebühren haben sich sowohl die Praxis als auch die wirtschaftlichen Umstände vieler Notariate grundlegend geändert. Das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bringt für Sie nun grundlegende und strukturelle Änderungen des Gebührenrechts mit sich. "Das neue Gebührenrecht für Notare" bietet Ihnen eine Einführung in das neue Gebührenrecht. Die umfangreiche und kommentierte tabellarische Synopse der geltenden KostO und des neuen GNotKG ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Überblick über alle wesentlichen Änderungen und vor allem über die Auswirkungen auf Ihre Praxis. Erklärte Ziele durch die Einführung des neuen GNotKG sind u.a.: die breite Vielfalt notarieller Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat, vollständig in einem neuen Gesetz widerzuspiegeln , die alleinige Zuständigkeit der Notarinnen und Notare für das Beurkundungsverfahren abzubilden, alle Gebührentatbestände für die Notarinnen und Notare in einem besonderen Teil des Kostenverzeichnisses zusammen zu fassen, auf Seiten der Rechtssuchenden Sicherheit zu schaffen, indem auf Auffangtatbestände verzichtet wird und nur noch für die ausdrücklich genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden können, sowie das Gebührenrecht für Notare insgesamt leistungsorientierter auszugestalten und somit auch Tätigkeiten wie das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren, die Entwurfsfertigung und die isolierte Beratung zu erfassen und insbesondere die Gebühren im unteren, bislang nicht kostendeckenden Wertbereich anzuheben sowie insgesamt die Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen, vor allem, um der Situation der Notarinnen und Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung zu tragen.
Rechtsanwalt Ernst Sarres, Düsseldorf in ZNotP 10/2013, S. 360: "(..) Das neue Gebührenhandbuch, offenbar das erste nach der Reform, bereitet das völlig neu strukturierte Gebührenrecht für Notare anschaulich und ansprechend auf. Damit dürfte die Einarbeitung in das neue System erheblich leichter fallen.(..) Die Anschaffung kann uneingeschränkt empfohlen werden." Notar a.D. Sebastian Herrler in DNotI-Report 17/2013, S. 144:"(..) Neben einer Einführung in das neue Notarkostenrecht enthält das vorliegende Werk darüber hinaus knapp 20 Beispielsfälle zu den wichtigsten Tätigkeitsbereichen des Notars (u.a. Grundstückskauf, GmbH-Gründung, Ehevertrag, Verfügung von Todes wegen, Unterschriftsbeglaubigung). Abgerundet wird die Darstellung von Wudy durch eine Musterkostenberechnung."