Das neue Geldwäschebekämpfungsgesetz ist am 15. August 2002 in Kraft getreten. Es hat sich zum Ziel gesetzt, eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von internationalem Terrorismus zu ermöglichen. Die Darstellung der Novellierung hat u.a. folgende Schwerpunkte: - Umsetzung der europäischen Geldwäsche-Richtlinie (Einbeziehung neuer Berufsgruppen wie z. B. Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) - Ausgestaltung einer deutschen Zentralstelle für Verdachtsanzeigen - Umsetzung bisheriger Erfahrungen mit dem alten Geldwäschegesetz (z. B. verstärkte Berücksichtigung neuer Medien, Abbau bürokratischer Hemmnisse)