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Zum WerkDer Schutz von Geschäftsgeheimnissen (betrieblicher Know-how-Schutz), wird in naher Zukunft auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.Mit 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Dadurch wird nun - in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung - erstmals ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eingeführt.Dieser kompakte Überblick bietet neben systematischen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Schutz von Geschäftsgeheimnissen (betrieblicher Know-how-Schutz), wird in naher Zukunft auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.Mit 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Dadurch wird nun - in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung - erstmals ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eingeführt.Dieser kompakte Überblick bietet neben systematischen Ausführungen auch Checklisten, Praxistipps und Formulierungsvorschläge und wird pünktlich zum Inkrafttreten der Neuregelungen im Frühjahr 2019 erscheinen.Behandelt werden:- Einleitung und Grundbegriffe- Handlungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse- Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen- Zivilrechtliche Ansprüche bei Geheimnisverletzungen- Besonderheiten der Anspruchsabwehr- Strafvorschriften- Prozessuales: Verfahren in GeschäftsgeheimnisstreitsachenVorteile auf einen Blick- das neue GeschGehG auf einen Blick- kompakt und übersichtlich auf den Punkt gebracht- mit vielen Checklisten, Formulierungsvorschlägen und PraxishinweisenZielgruppeDiese praxisorientierte Einführung in das neue Recht richtet sich vor allem an die von den Neuregelungen betroffenen Unternehmen und deren interne wie externe anwaltliche Vertreter. Auch die künftig mit neuen Anspruchsgrundlagen befassten Zivil- und Arbeitsrichter nutzen das Werk mit Gewinn.