Vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 1993/94 von der Juristi schen Fakultat der Universitat Heidelberg als Dissertation angenommen. Sie hat ihre Grundlage in einem Gutachten, welches der Verfasser ge meinsam mit Herrn Prof. Dr. lochen Abr. Frowein im Sommer 1992 im Vorfeld der Reform des deutschen Asylrechts rur das Bundesministerium der Justiz erstellt hatl. Ihm sei an dieser Stelle sowohl rur die Uber nahme der Zweitkorrektur als auch rur die Bereitschaft gedankt, das Gutachten als Grundstock rur vorliegende Arbeit nutzen zu konnen. Meinem,Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, danke ich fur die Betreuung der Arbeit, manches fachliche und personliche Ge sprach und das Verstandnis und die Gewahrung des notigen Freiraums, welche es ermoglicht haben, die Arbeit in einem verhaltnismiillig engen zeitIichen Rahmen erstellen zu konnen. Den Vorgenannten und Herrn Prof. Dr. RUdiger Wolfrum mochte ich auBerdem rur ihre Bereitschaft danken, meine Studie in die Reihe der Beitrage zum auslandischen Offentlichen Recht und VOlkerrecht aufzu nehmen. Dariiber hinaus danke ich allen Mitarbeitern des Heidelberger Max-Planck-Instituts fur auslandisches Offentliches Recht und Volker recht, insbesondere den Kollegen aus der Bibliothek, ohne deren freund liche Hilfsbereitschaft die Arbeit in dieser Form so nicht hatte zustande kommen konnen. Weiterhin ist aber auch all denen mein Dank aus zusprechen, die durch ihre stete Gesprachsbereitschaft den Erfolg der Arbeit mit befOrdert haben.