Die Reform des Kindschafts- und des Unterhaltsrechts durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz und andere Gesetze hat erhebliche Auswirkungen auf das Familien- und Vormundschaftsrecht und damit auf die familienrechtliche Praxis. die Rechtslage ändert sich zum 1. Juli 1998. Das Fachbuch gibt eine Einführung das neue Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Die Darstellung berücksichtigt insbesondere die Auswirkungen der Neuregelungen auf die anwaltliche Tätigkeit. Die wichtigsten Gesetzestexte sind in einem Anhang abgedruckt.
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