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Die Energiewende in Deutschland und die Errichtung einer europäischen Energieunion erfordern einen zügigen Ausbau des Stromübertragungsnetzes und dessen Interkonnektion. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei das vorhandene Planungsrecht. Dieses befindet sich auf nationaler Ebene seit dem Jahr 2011 vornehmlich im EnWG sowie NABEG und auf Unionsebene im 3. Binnenmarktpaket sowie in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013. Der Autor betrachtet die Effektivität dieser nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben. Zugleich wirft dies die Frage nach dem notwendigen Planungsrecht auf, so dass er konkrete…mehr

Produktbeschreibung
Die Energiewende in Deutschland und die Errichtung einer europäischen Energieunion erfordern einen zügigen Ausbau des Stromübertragungsnetzes und dessen Interkonnektion. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei das vorhandene Planungsrecht. Dieses befindet sich auf nationaler Ebene seit dem Jahr 2011 vornehmlich im EnWG sowie NABEG und auf Unionsebene im 3. Binnenmarktpaket sowie in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013. Der Autor betrachtet die Effektivität dieser nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben. Zugleich wirft dies die Frage nach dem notwendigen Planungsrecht auf, so dass er konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet und dadurch ein Beitrag zum rechtspolitischen Diskurs entsteht.
Autorenporträt
Matthias Schöpf studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth sowie Exeter (UK) mit den Abschlüssen Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und LL.M. (Exeter). Er war Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung und absolvierte sein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Er ist Richter in einer Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Rezensionen
«Auch wenn [...] die rechtliche Umsetzbarkeit der unterbreiteten Reformvorschläge hier und da genauer hätte überprüft werden können, enthält die Arbeit viele hilfreiche Analysen und bedenkenswerte Anregungen. Sie wird in der weiteren Diskussion um das Energieplanungsrecht gewiss Berücksichtigung finden.»
(Dr. Boas Kümper, EurUP Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, 3/2017)