Welche Auswirkungen hat das Tarifautonomiestärkungsgesetz?
Im August 2014 trat das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft, mit dem der Gesetzgeber neben der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach langer Zeit mal wieder Hand an das Tarifvertragsgesetz gelegt hat.
Hauptzielrichtung des neuen Gesetzes ist es, die Allgemeinverbindlicherklärung zu erleichtern - gerade in Branchen, in denen die Tarifbindung nachlässt. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Gutachten inhaltlich mit der Frage der materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowie mit dem Verfahren zur Erteilung einer Allgemeinverbindlicherklärung auseinander. Verfassungsrechtlich ist der Wegfall des 50%-Quorums unproblematisch. Die mögliche Berücksichtigung tarifgemäß ausgestalteter Arbeitsverhältnisse bei der Beurteilung der Relevanz eines Tarifvertrages ist insofern nachdrücklich zu begrüßen. Eine besondere Rolle in der Neufassung des
5 TVG spielen Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen, für die spezielle Regelungen vorgesehen sind. Auch die Europa- und Völkerrechtskonformität der deutschen Rechtslage wird von den Gutachtern fundiert begründet. Betont wird auch der weite Beurteilungsspielraum des BMAS bei der Frage, ob ein öffentliches Interesse die Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht. Das Gutachten steht zugleich vor dem Hintergrund der jüngeren problematischen Rechtsprechung des BAG zur Allgemeinverbindlichkeit von Sozialkassentarifverträgen in der Bauwirtschaft, die noch zu der alten Rechtslage ergangen ist.
Im August 2014 trat das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft, mit dem der Gesetzgeber neben der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach langer Zeit mal wieder Hand an das Tarifvertragsgesetz gelegt hat.
Hauptzielrichtung des neuen Gesetzes ist es, die Allgemeinverbindlicherklärung zu erleichtern - gerade in Branchen, in denen die Tarifbindung nachlässt. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Gutachten inhaltlich mit der Frage der materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowie mit dem Verfahren zur Erteilung einer Allgemeinverbindlicherklärung auseinander. Verfassungsrechtlich ist der Wegfall des 50%-Quorums unproblematisch. Die mögliche Berücksichtigung tarifgemäß ausgestalteter Arbeitsverhältnisse bei der Beurteilung der Relevanz eines Tarifvertrages ist insofern nachdrücklich zu begrüßen. Eine besondere Rolle in der Neufassung des
5 TVG spielen Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen, für die spezielle Regelungen vorgesehen sind. Auch die Europa- und Völkerrechtskonformität der deutschen Rechtslage wird von den Gutachtern fundiert begründet. Betont wird auch der weite Beurteilungsspielraum des BMAS bei der Frage, ob ein öffentliches Interesse die Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht. Das Gutachten steht zugleich vor dem Hintergrund der jüngeren problematischen Rechtsprechung des BAG zur Allgemeinverbindlichkeit von Sozialkassentarifverträgen in der Bauwirtschaft, die noch zu der alten Rechtslage ergangen ist.