Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts setzt drei EU-Richtlinien um: die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, die Zahlungsverzugs-Richtlinie und einige Vorschriften der E-Commerce-Richtlinie. Zugleich verwirklicht es die weiterentwickelten Vorschläge der Schuldrechtskommission. Wesentlicher Inhalt ist ein neues Kaufrecht, ein überarbeitetes Werkvertragsrecht. Außerdem werden das AGB-Gesetz und die vertragsrechtlichen Verbraucherschutzgesetze ins BGB integriert und der Kreditvertrag wird erstmals eingehend geregelt. Das Schuldrecht des BGB wird damit auf den Stand der internationalen Entwicklung gebracht.