Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft. Es bringt grundlegende Veränderungen des Verjährungs-, des Leistungsstörungs- sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts. Außerdem werden die Verbraucherschutzgesetze in das BGB integriert. Ministerialrat Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, zuständiger Referatsleiter im BMJ behandelt das neue Schuldrecht in allen Details aus erster Hand.
Das Werk enthält zu allen Vorschriften Entstehungsgeschichte und Regelungskonzept und eine Kommentierung. Für die Beratungspraxis werden an den einschlägigen Stellen Übersichten, Checklisten und Hilfen eingestellt.
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