Was Sie zum neuen Verfahren der Verwaltungsgerichte wissen müssen.
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt, müssen das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht und die neuen Landesverwaltungsgerichte ein einheitliches Verfahrensrecht anwenden. Das bedeutet die Abkehr vom Administrativverfahren und die Hinwendung zu einem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Bescheiden.
Dieses Werk betritt neues Terrain: Kommentiert werden das Verfahrensgesetz der Verwaltungsgerichte, das Übergangsgesetz sowie die Bestimmungen über die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof und über die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Zudem werden die kommentierten Gesetze einer kritischen Betrachtung unterzogen und gleichzeitig die Rechtsprechung zu bisher übernommenen Bestimmungen berücksichtigt. Einen Blick über den Tellerrand nimmt der Kommentar durch die systematische Einordnung der Gesetze unter Beachtung des Zusammenhangs zu Vorgaben aus der Verfassung und allenfalls dem Unionsrecht vor.
Die Autoren kommen aus unterschiedlichen Bereichen, die mit der Materie konfrontiert sind: Lehre, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Rechtsanwälte. Damit ist der Kommentar ein Werk von Praktikern für Praktiker, ohne dabei die Lehre außer Acht zu lassen.
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt, müssen das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht und die neuen Landesverwaltungsgerichte ein einheitliches Verfahrensrecht anwenden. Das bedeutet die Abkehr vom Administrativverfahren und die Hinwendung zu einem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Bescheiden.
Dieses Werk betritt neues Terrain: Kommentiert werden das Verfahrensgesetz der Verwaltungsgerichte, das Übergangsgesetz sowie die Bestimmungen über die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof und über die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Zudem werden die kommentierten Gesetze einer kritischen Betrachtung unterzogen und gleichzeitig die Rechtsprechung zu bisher übernommenen Bestimmungen berücksichtigt. Einen Blick über den Tellerrand nimmt der Kommentar durch die systematische Einordnung der Gesetze unter Beachtung des Zusammenhangs zu Vorgaben aus der Verfassung und allenfalls dem Unionsrecht vor.
Die Autoren kommen aus unterschiedlichen Bereichen, die mit der Materie konfrontiert sind: Lehre, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Rechtsanwälte. Damit ist der Kommentar ein Werk von Praktikern für Praktiker, ohne dabei die Lehre außer Acht zu lassen.