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Diese Textsammlung informiert Sie zeitnah über die Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht. Seit dem 22.05.2007 ist die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. In Folge dessen ist sowohl eine Erlaubnis als auch eine Eintragung in das neu geschaffene Vermittlerregister Pflicht. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist ein Sachkundenachweis durch eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Der Sachkundenachweis kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Versicherungsvermittlungsverordnung (s.u.) aufgeführt sind, auch durch gleichgestellte Berufsqualifikation oder Bestandsschutz…mehr

Produktbeschreibung
Diese Textsammlung informiert Sie zeitnah über die Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht. Seit dem 22.05.2007 ist die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. In Folge dessen ist sowohl eine Erlaubnis als auch eine Eintragung in das neu geschaffene Vermittlerregister Pflicht. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist ein Sachkundenachweis durch eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Der Sachkundenachweis kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Versicherungsvermittlungsverordnung (s.u.) aufgeführt sind, auch durch gleichgestellte Berufsqualifikation oder Bestandsschutz (mit Hilfe von bestimmten Tätigkeitsnachweisen) erzielt werden. Die Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung und Eintragung in das Vermittlerregister müssen bis zum 01.01.2009 erbracht werden. Außerdem müssen ab sofort Beratungen zu Versicherungen nachvollziehbar dokumentiert und zu Nachweiszwecken aufbewahrt werden und eine Berufshaftpflichtversicherung bestehen. Die im Buch enthaltene Regierungsbegründung gibt erste Erläuterungen zu den umfangreichen Änderungen. Weiterhin ist die ebenfalls am 22.05.2007 in Kraft getretene Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVermV) enthalten. Dort ist besonders der Par. 11 Information des Versicherungsnehmers zu beachten, der die Pflichtangaben beim ersten Geschäftskontakt regelt und unbedingt zu beachten ist, um Abmahnungen zu vermeiden. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und Auszüge aus der Gewerbeordnung und dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz VAG) runden den Titel ab.
Autorenporträt
Frank Unger lehrte am Kennedy-Institut der FU Berlin.