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Das Verweisungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 regelt die Übertragung von Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den zuständigen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Vor Erlass der oben genannten Verordnung konnten Zusammenschlüsse lediglich nach der Anmeldung auf einen Antrag der Mitgliedstaaten verwiesen werden. Nunmehr kann die Verweisung auch vor der Anmeldung durch die Zusammenschlussbeteiligten beantragt werden. Das Ziel der Reform war, ein transparentes, flexibles und effizientes Verfahren herzustellen, das…mehr

Produktbeschreibung
Das Verweisungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 regelt die Übertragung von Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den zuständigen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Vor Erlass der oben genannten Verordnung konnten Zusammenschlüsse lediglich nach der Anmeldung auf einen Antrag der Mitgliedstaaten verwiesen werden. Nunmehr kann die Verweisung auch vor der Anmeldung durch die Zusammenschlussbeteiligten beantragt werden. Das Ziel der Reform war, ein transparentes, flexibles und effizientes Verfahren herzustellen, das eine effektive Zusammenschlusskontrolle durch die jeweils bestpositionierte Behörde gewährleistet. Die Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der praktischen Auswirkungen das Erreichen der Reformziele und stellt dabei die verfahrens- und materiell-rechtlichen Modifikationen heraus. Den Schwerpunkt bilden insbesondere die neuen Verweisungsvorschriften gemäß Artikel 4 Absätze 4 und 5 FKVO. Ferner wird das Verhältnis der Verweisungsverfahren vor und nach der Anmeldung behandelt. Das Verweisungssystem zeichnet sich danach insgesamt durch ein strukturierteres und effizienteres Verfahren aus.
Autorenporträt
Die Autorin: Kirsten Maike Löwenkamp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Marburg an der Lahn sowie an der Universität Bonn. Nach Erwerb des Ersten Juristischen Staatsexamens sammelte sie praktische Erfahrungen in einer internationalen Wirtschaftssozietät und schrieb ihre Dissertation. Das juristische Referendariat absolvierte sie im Bezirk des OLG Köln. In dessen Rahmen war sie unter anderem beim Bundeskartellamt in Bonn sowie bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York tätig.