Zum WerkDas Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1.1.2023 in Kraft treten.Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde insgesamt neu strukturiert. Es bleibt "kein Stein auf dem anderen", da sich die Paragrafenzählung fast vollständig ändert.Aus dem Inhalt der Reform:Das Mündel steht mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen.Die verschiedenen Vormundschaftstypen wurden zu einem Gesamtsystem zusammengefasst, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind; ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen.Im Ergebnis sollen die Änderungen im Betreuungsrecht zu mehr Selbstbestimmung und Autonomie iSv Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention führen.Es wird klarer geregelt, dass der Betreute bei eigenem selbstbestimmtem Handeln lediglich unterstützt werden soll, seine Wünsche haben Vorrang.Der Betreute soll in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere bei Betreuerbestellung und -auswahl, aber auch bei der gerichtlichen Kontrolle.Die Verwaltung des Vermögens durch Betreuer und Vormünder wurde modernisiert und erfolgt grundsätzlich bargeldlos.Vorteile auf einen Blickin sich geschlossene Darstellung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts nach der Reformfachlich kompetenter AutorpraxisnahZielgruppeFür Betreuer und Betreuerinnen, berufliche und ehrenamtliche Vormünder, Jugendämter, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Studierende.