Der Titel erläutert die durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes geänderten Vorschriften in synoptischer und kommentierter Form und stellt somit einen idealen Wegweiser in das neue Recht dar.
Die WEG-Reform (Inkrafttreten zum 01.07.2007) vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten. Einige der wichtigsten Neuregelungen betreffen die Teilrechtsfähigkeit und Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Besserstellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Als neue Aufgabe kommt auf die Verwalter unter anderem das Führen einer Beschlussammlung zu.
Wesentlich geändert wurde auch das gerichtliche Verfahren: Zukünftig kommt bei Streitigkeiten die Zivilprozessordnung (ZPO) zur Anwendung. Damit verbunden sind erheblich höhere Gerichtskosten.
Die WEG-Reform (Inkrafttreten zum 01.07.2007) vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten. Einige der wichtigsten Neuregelungen betreffen die Teilrechtsfähigkeit und Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Besserstellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Als neue Aufgabe kommt auf die Verwalter unter anderem das Führen einer Beschlussammlung zu.
Wesentlich geändert wurde auch das gerichtliche Verfahren: Zukünftig kommt bei Streitigkeiten die Zivilprozessordnung (ZPO) zur Anwendung. Damit verbunden sind erheblich höhere Gerichtskosten.