Das Nießbrauchrecht an Mitgliedschaften ist im BGB nur rudimentär geregelt, eigenständige gesellschaftsrechtliche Regelungen fehlen gänzlich und Auswirkungen eines mitgliedschaftlichen Nießbrauchs auf die Rechnungslegung eines Unternehmens bestehen ebenso nicht. Auch das Steuerrecht enthält keine expliziten Bestimmungen zur Ertragsbesteuerung von Einkünften aus einem Nießbrauchrecht an Mitgliedschaften. Hinzutreten erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Unsicherheiten bei der Behandlung eines Nießbrauchrechts im Rahmen der Übertragung von Mitgliedschaften gerade bei der vorweggenommenen Erbfolge. An diesen verschiedenen Unsicherheiten setzt die vorliegende Arbeit an, wobei ein Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit in der steuerrechtlichen Behandlung eines Nießbrauchrechts an gewerblichen Personengesellschaftsanteilen liegt. Kritisch beleuchtet wird die bisher hierzu angenommene sog. Mitunternehmerverdoppelung. Hierzu wird u.a. ein neuer Lösungsweg erarbeitet, der, ausgehend vonder Betrachtung des Nießbrauchrechts als Einkunftsquelle, das Nießbrauchrecht an einem Personengesellschaftsanteil unter bestimmten Voraussetzungen als eigenen Mitunternehmeranteil besonderer Art sieht. Daneben werden die steuerrechtlichen Unsicherheiten bei einem Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen diskutiert.