"Die Jugendkriminalität ist sicherlich eines der besten Beispiele für die Schwierigkeiten des modernen Gesetzgebers, das Strafrecht an Personen anzupassen, deren Urteilsvermögen nicht oder nur unvollständig vorhanden ist". Diese Aussage spiegelt die Feinheit der Frage wider, wie die strafrechtliche Verantwortung von Minderjährigen, deren Urteilsvermögen je nach Fall nicht vorhanden oder unvollständig ist, umgesetzt werden kann. Die Jugendstrafrechtspflege hat ihre eigene Prägung, ihr einzigartiges Identitätsmerkmal, das in dem richtigen Verhältnis zwischen der Notwendigkeit der Repression und dem Gebot des Schutzes besteht: ein wahrer Mischmasch. Der Großteil der Schutz- und Leitprinzipien für die Rechte von Kindern wird von der Kinderrechtskonvention vorgegeben.Als echte institutionelle Nachahmung haben diese Schutzprinzipien eine echte Grundlage für ein Jugendrecht in unseren nationalen Gesetzgebungen geschaffen. So sind die Jugendgerichte in Niger nach einem einzigartigen Prozess entstanden. In jedem der zehn nigrischen Landgerichte wurde mindestens ein Jugendrichter eingesetzt, um die Anwendung der sensiblen Jugendstrafjustiz zu schützen und zu gewährleisten.