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Die Proteste zum Israel-Palästina-Konflikt, öffentliches Festkleben durch sogenannte Klimakleber der Letzten Generation oder die Demonstrationen während der Corona-Pandemie. Die Versammlungsfreiheit ist in den letzten Jahren gesamtgesellschaftlich relevanter denn je geworden. Passend dazu ist Anfang 2022 in Nordrhein-Westfalen ein neues Versammlungsgesetz in Kraft getreten. Clemens Vogeler analysiert, inwieweit das Versammlungsgesetz als gelungen bezeichnet werden kann, und zeigt dabei auch die Schwächen des Gesetzes auf. Nach der Erarbeitung des Prüfungsmaßstabs erfolgt die Analyse im Kern…mehr

Produktbeschreibung
Die Proteste zum Israel-Palästina-Konflikt, öffentliches Festkleben durch sogenannte Klimakleber der Letzten Generation oder die Demonstrationen während der Corona-Pandemie. Die Versammlungsfreiheit ist in den letzten Jahren gesamtgesellschaftlich relevanter denn je geworden. Passend dazu ist Anfang 2022 in Nordrhein-Westfalen ein neues Versammlungsgesetz in Kraft getreten. Clemens Vogeler analysiert, inwieweit das Versammlungsgesetz als gelungen bezeichnet werden kann, und zeigt dabei auch die Schwächen des Gesetzes auf. Nach der Erarbeitung des Prüfungsmaßstabs erfolgt die Analyse im Kern anhand der einzelnen Vorschriften des Gesetzes, die auf ihren Zweck und ihre Zulässigkeit und nicht zuletzt auf ihren Beitrag zur Modernisierung des Versammlungsrechts untersucht werden. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es dem nordrhein-westfälischen Gesetzgeber gelungen ist, das Versammlungsrecht zu modernisieren, allerdings auf Kosten der Liberalität des Gesetzes.
Autorenporträt
Clemens Vogeler studierte Rechtswissenschaften, zunächst in Hamburg. Nach zwei Jahren wechselte er an die Universität Münster. Dort legte er sein erstes Staatsexamen ab und begann nach verschiedenen Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationalen Wirtschaftskanzleien in Köln seine Promotion im Versammlungsrecht am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Münster bei Prof. Dr. Fabian Wittreck. Seit Juli 2023 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst für das zweite Staatsexamen am Landgericht Köln.