
Das Notariat Nach Den Bestimmungen Der Gegenwärtig Bestehenden Bayerischen Gerichtsordnung Vom Jahre 1753 Und Der Beiden Gesetze Vom 1. Juli 1856 Über Gerichtsorganisation Und Exekutorische Urkunden
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Das Notariat Nach Den Bestimmungen Der Gegenwärtig Bestehenden Bayerischen Gerichtsordnung Vom Jahre 1753 Und Der Beiden Gesetze Vom 1. Juli 1856 Über Gerichtsorganisation Und Exekutorische Urkunden