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Gesetzliche wie auch verwaltungsrechtliche Vorschriften beim Verwahrungsgeschäft müssen peinlich genau beachtet werden. Gerade beim Verwahrungsgeschäft ist die äußerste Korrektheit des Notars unabdinglich. Jeder selbst unabsichtlich und nicht aus eigennützigen Beweggründen vorgenommene Verstoß dagegen kann das Vertrauen der Bevölkerung auf die Zuverlässigkeit der Rechtspflege und auf das Ansehen des Notarstandes schwer erschüttern.In dem Werk stellt der Autor die Systematik und die Grundzüge der Abwicklung der Verwahrungsgeschäfte übersichtlich und verständlich dar und lässt dabei seine…mehr

Produktbeschreibung
Gesetzliche wie auch verwaltungsrechtliche Vorschriften beim Verwahrungsgeschäft müssen peinlich genau beachtet werden. Gerade beim Verwahrungsgeschäft ist die äußerste Korrektheit des Notars unabdinglich. Jeder selbst unabsichtlich und nicht aus eigennützigen Beweggründen vorgenommene Verstoß dagegen kann das Vertrauen der Bevölkerung auf die Zuverlässigkeit der Rechtspflege und auf das Ansehen des Notarstandes schwer erschüttern.In dem Werk stellt der Autor die Systematik und die Grundzüge der Abwicklung der Verwahrungsgeschäfte übersichtlich und verständlich dar und lässt dabei seine Erfahrungen aus den Geschäftsprüfungen im Rahmen der Dienstaufsicht für Notare immer wieder einfließen.
Für die Neuauflage wurde die Kommentierung der einschlägigen Paragraphen 54a bis e Beurkundungsgesetz wieder auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht. Ein Schwerpunkt der Ausführungen liegt dabei auf den Vorschriften über die Abwicklung von Notaranderkonten. Neu aufgenommen wurden die Erläuterungen zu den Paragrafen der Dienstordnung soweit sie das Verwahrungsgeschäft betreffen.
Damit ist dieses Buch ein ideales Nachschlagewerk für Notare und Notariatsprüfer und sollte in keinem Notariat fehlen. Darüber hinaus bietet es eine gute Einführung in das Verwahrungsgeschäft insbesondere für junge Notare.
Autorenporträt
Dr. Helmut Weingärtner ist Vors. Richter einer Kammer für Handelssachen am LG Dortmund und Dezernent für Notarangelegenheiten im Landgerichtsbezirk Dortmund. In dieser Eigenschaft hat er unzählige Notariatsgeschäftsprüfungen durchgeführt.