Heller Heller, Georg Frankl, Ludwig Heller
Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feilbietung
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Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feilbietung
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Produktdetails
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- Verlag: Springer / Springer Vienna / Springer, Wien
- 1926.
- Seitenzahl: 300
- Erscheinungstermin: 1. Januar 1926
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 140mm x 17mm
- Gewicht: 384g
- ISBN-13: 9783709195512
- ISBN-10: 3709195519
- Artikelnr.: 39156781
- Herstellerkennzeichnung Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
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- ISBN-10: 3709195519
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Erster Teil Gesetz, betreffend das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen..- Erstes Hauptstück: Allgemeine Anordnungen ( 1-19).- Zweites Hauptstück: Von der Abhandlung der Verlassenschaften ( 20-180).- Drittes Hauptstück: Von dem Verfahren in Vormundschafts- und Kura-telsangelegenheiten ( 181-219).- Viertes Hauptstück: Von der Obsorge über die Fideikommisse ( 220-256).- Fünftes Hauptstück: Von der Adoption, Legitimation und Entlassung aus der väterlichen Gewalt ( 257-266).- Sechstes Hauptstück: Von der freiwilligen Schätzung und Feilbietung ( 267-280).- Siebentes Hauptstück: Von den gerichtlichen Zeugnissen überhaupt, von der Vidimierung der Abschriften und Beglaubigung der Urkunden ( 281-293).- Zweiter Teil Aktenmuster.- I. Todfallsaufnahme; mangels Vermögens findet keine Abhandlung statt.- II. Todfallsaufnahme, kein Vermögen, Vormundschaftseröffnung für Minderjährige; Verfügung über Spitalsnachlaß.- III. Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt.- IV. Todfallsaufnahme, bewegliches Vermögen 1000 S nicht übersteigend.- V. Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär.- VI. Verlassenschaftsabhandlung schriftlich durch Parteienvertreter durchgeführt.- VII. Verlassenschaftsabhandlung, ländlicher Besitz, vom Gericht durchgeführt.- VIII. Verlassenschaftsabhandlung nach einem Seelsorger (Pfarrer).- IX. Verlassenschaftsabhandlung nach einem protokollierten Kaufmann.- X. u. XI. Schriftlich geführte Abhandlung und Substitutionsabhandlung.- XII. Verlassenschaftsabhandlung: Widersprechende Erbserklärungen; nachträglich hervorgekommenes Vermögen.- XIII. Verlassenschaftsabhandlung: Pflichtteilsausweis.- XIV. Verlassenschaftsabhandlung:Testamentserfüllungsausweis.- XV. Verlassenschaftsabhandlung nach einem im Inlande wohnhaft gewesenen Ausländer.- XVI. Ausfolgung des beweglichen Nachlasses eines Ausländers.- XVII. Ausfolgung des kaduken Nachlasses an den Staat.- XVIII. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft; Vergleich über Alimente; Legitimation durch nachfolgende Ehe.- XIX. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft, Bemessung des Unterhaltes; Erhöhung des Unterhaltes wegen geänderter Verhält-nisse.- XX. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft, Vermögensverwaltung, Verkauf einer dem Minderjährigen gehörigen Liegenschaft mit Genehmigung des Gerichtshofes erster Instanz.- XXI. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde nach dem Tode des Kindesvaters (Art. XVI, EG. z. JN.).- XXII. Jugendgerichtsakt: Abgabe in die Erziehungsanstalt.- XXIII. Jugendgerichtsakt: Aberkennung der väterlichen Gewalt.- XXIV. Pflegschaftsakt; Verlängerung der väterlichen Gewalt bzw. Vormundschaft.- XXV. Vormundschaftsakt: Volljährigkeitserklärung.- XXVI. Vormundschaftsakt: Genehmigung der Entlassung aus der väterlichen Gewalt.- XXVII. Vormundschaftsakt: Ehebewilligung.- XXVIII. Namensgebung.- XXIX. Vormundschaftsakt: Adoption.- XXX. Vormundschaftsakt: Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.- XXXI. Freiwillige Schätzung und Feilbietung beweglicher Sachen.- XXXII. Freiwillige Schätzung und Feilbietung einer Liegenschaft.
Erster Teil Gesetz, betreffend das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen..- Erstes Hauptstück: Allgemeine Anordnungen ( 1-19).- Zweites Hauptstück: Von der Abhandlung der Verlassenschaften ( 20-180).- Drittes Hauptstück: Von dem Verfahren in Vormundschafts- und Kura-telsangelegenheiten ( 181-219).- Viertes Hauptstück: Von der Obsorge über die Fideikommisse ( 220-256).- Fünftes Hauptstück: Von der Adoption, Legitimation und Entlassung aus der väterlichen Gewalt ( 257-266).- Sechstes Hauptstück: Von der freiwilligen Schätzung und Feilbietung ( 267-280).- Siebentes Hauptstück: Von den gerichtlichen Zeugnissen überhaupt, von der Vidimierung der Abschriften und Beglaubigung der Urkunden ( 281-293).- Zweiter Teil Aktenmuster.- I. Todfallsaufnahme; mangels Vermögens findet keine Abhandlung statt.- II. Todfallsaufnahme, kein Vermögen, Vormundschaftseröffnung für Minderjährige; Verfügung über Spitalsnachlaß.- III. Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt.- IV. Todfallsaufnahme, bewegliches Vermögen 1000 S nicht übersteigend.- V. Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär.- VI. Verlassenschaftsabhandlung schriftlich durch Parteienvertreter durchgeführt.- VII. Verlassenschaftsabhandlung, ländlicher Besitz, vom Gericht durchgeführt.- VIII. Verlassenschaftsabhandlung nach einem Seelsorger (Pfarrer).- IX. Verlassenschaftsabhandlung nach einem protokollierten Kaufmann.- X. u. XI. Schriftlich geführte Abhandlung und Substitutionsabhandlung.- XII. Verlassenschaftsabhandlung: Widersprechende Erbserklärungen; nachträglich hervorgekommenes Vermögen.- XIII. Verlassenschaftsabhandlung: Pflichtteilsausweis.- XIV. Verlassenschaftsabhandlung:Testamentserfüllungsausweis.- XV. Verlassenschaftsabhandlung nach einem im Inlande wohnhaft gewesenen Ausländer.- XVI. Ausfolgung des beweglichen Nachlasses eines Ausländers.- XVII. Ausfolgung des kaduken Nachlasses an den Staat.- XVIII. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft; Vergleich über Alimente; Legitimation durch nachfolgende Ehe.- XIX. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft, Bemessung des Unterhaltes; Erhöhung des Unterhaltes wegen geänderter Verhält-nisse.- XX. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft, Vermögensverwaltung, Verkauf einer dem Minderjährigen gehörigen Liegenschaft mit Genehmigung des Gerichtshofes erster Instanz.- XXI. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde nach dem Tode des Kindesvaters (Art. XVI, EG. z. JN.).- XXII. Jugendgerichtsakt: Abgabe in die Erziehungsanstalt.- XXIII. Jugendgerichtsakt: Aberkennung der väterlichen Gewalt.- XXIV. Pflegschaftsakt; Verlängerung der väterlichen Gewalt bzw. Vormundschaft.- XXV. Vormundschaftsakt: Volljährigkeitserklärung.- XXVI. Vormundschaftsakt: Genehmigung der Entlassung aus der väterlichen Gewalt.- XXVII. Vormundschaftsakt: Ehebewilligung.- XXVIII. Namensgebung.- XXIX. Vormundschaftsakt: Adoption.- XXX. Vormundschaftsakt: Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.- XXXI. Freiwillige Schätzung und Feilbietung beweglicher Sachen.- XXXII. Freiwillige Schätzung und Feilbietung einer Liegenschaft.