Die Verfasserin identifiziert im Rahmen historischer und rechtsökonomischer Analyse die über Bezugnahmeklauseln weit verbreitete Möglichkeit zur kostenlosen Partizipation unorganisierter ("Außenseiter"-) Arbeitnehmer an Tarifverträgen als strukturelles Defizit im deutschen Tarifrecht. Sie untersucht, ob und wie sich aus der schon 1961 diskutierten Idee, zur Lösung des Trittbrettfahrerproblems die gewerkschaftliche Arbeit ggü. Außenseitern zu kommerzialisieren, heutzutage ein Instrument zur Stärkung der Tarifautonomie entwickeln lässt. Rechtsvergleichend würdigt sie dabei auch den gesetzlich geregelten Solidaritätsbeitrag im Schweizer Recht und schließt mit einem konkreten Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Nutzungsentgelts im dt. Recht.