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Es wurde natürlich immer das Bedürfnis, wenn nicht sogar die Notwendigkeit empfunden, jedes Mal, wenn die Frage der Minderjährigen behandelt wurde, unabhängig davon, ob es sich um juristische Disziplinen handelte oder nicht, eine vom allgemeinen Recht abweichende Regelung anzuwenden. Diese Notwendigkeit der Singularisierung wird mit der nicht vorhandenen oder unvollständigen Urteilsfähigkeit bei den heiklen Subjekten, die Minderjährige sind, begründet. Der nigrische Gesetzgeber hat sich diese Notwendigkeit zu eigen gemacht und 2014 das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit verabschiedet,…mehr

Produktbeschreibung
Es wurde natürlich immer das Bedürfnis, wenn nicht sogar die Notwendigkeit empfunden, jedes Mal, wenn die Frage der Minderjährigen behandelt wurde, unabhängig davon, ob es sich um juristische Disziplinen handelte oder nicht, eine vom allgemeinen Recht abweichende Regelung anzuwenden. Diese Notwendigkeit der Singularisierung wird mit der nicht vorhandenen oder unvollständigen Urteilsfähigkeit bei den heiklen Subjekten, die Minderjährige sind, begründet. Der nigrische Gesetzgeber hat sich diese Notwendigkeit zu eigen gemacht und 2014 das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit verabschiedet, sowohl aufgrund der fortschreitenden und vielfältigen Beteiligung von Minderjährigen an der Begehung von Straftaten gegen das Strafrecht als auch aufgrund des dringenden Bedürfnisses, das auf Minderjährige anwendbare Recht vom allgemeinen Recht abzukoppeln. Es wurde festgestellt, dass der nigrische Gesetzgeber eine Politik des Schutzes von Minderjährigen verfolgt, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unabhängig davon, ob es sich um gewöhnliche Straftaten oder um neue Formen von Straftaten handelt. Zwischen der Schwelle der völligen strafrechtlichen Unverantwortlichkeit und der abgeschwächten Regelung der strafrechtlichen Verantwortung von Jugendlichen hat Niger die Anforderungen seiner Kriminalpolitik zu mäßigen gewusst, um sie mit der einzigartigen Sphäre der Minderjährigkeit in Einklang zu bringen.
Autorenporträt
Der Autor ist ausgebildeter Jurist (Master in Strafrecht und Kriminalwissenschaften; Master in Wirtschaftsrecht) und stammt aus den Schulen für Truppendienste (Prytanée Militaire de Niamey). Er ist Absolvent der "Ecole de Formation Judiciaire du Niger" und seit 2020 von Beruf Richter, beratender Jurist und zugelassener Mediator für Wirtschaftsrecht.