Andreas Schäfer untersucht die Rechtfertigung der Tätigkeit der Sparkassen und Landesbanken und beschäftigt sich mit der aufsichtsrechtlichen Struktur dieser Kreditinstitute. Er diskutiert darüber hinaus die Möglichkeiten, diese Kreditinstitute zu veräußern. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass
40 KWG ein Problem hinsichtlich der Weiterverwendung der Bezeichnung Sparkasse darstellt. Aufgrund dessen überprüft der Autor die Europarechtskonformität dieser Vorschrift.
40 KWG ein Problem hinsichtlich der Weiterverwendung der Bezeichnung Sparkasse darstellt. Aufgrund dessen überprüft der Autor die Europarechtskonformität dieser Vorschrift.