Diese Arbeit untersucht den historischen Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen dem Entwurf eines Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaft aus dem Jahr 1973 – „…die Erwerbung des Doktorats dürfte in Hinkunft für keinen praktischen Juristenberuf gefordert werden…“ – und dem Beschluss des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages aus demselben Jahr, in dem das juridische Doktorat als Berufsvoraussetzung festgehalten wird. Das Nachwort verfasste Nikolaus Grass.