Heinrich Detering macht deutlich, wie die Sprache der Literatur über ein Tabu triumphiert.Dieses Buch handelt von der literarischen Produktivität des Verbotenen. Was öffentlich nicht ausgesprochen werden darf, davon können literarische Texte doch reden - indem sie sich kalkulierter Doppelbödigkeit bedienen, das Versteckspiel zur Subversion nutzen, das Verbot überlisten.Heinrich Detering untersucht dieses Verfahren am Beispiel eines der dauerhaftesten Tabus der neueren Literaturgeschichte: der Darstellung der Liebe zwischen Männern. Geächtet und geahndet, ist sie doch zu einem zentralen Thema für viele Werke geworden, die heute zum Kanon der Klassiker gehören - ohne daß die literarische Öffentlichkeit es immer wahrgenommen hätte. Die Fallstudien erörtern Winckelmanns Ästhetik und Goethes Winckelmann-Buch, August von Platens Gedichte, Chamissos »Peter Schlemihl«, Heinrich von Kleists »Penthesilea«, Andersens »Kleine Seejungfrau«, Herman Bangs Novellen und Romane und Thomas Manns »Tonio Kröger«.Immer geht es darum, die Geheimschriften dieser Texte zu entziffern, ihre Subtexte sichtbar zu machen und zugleich ihr Verhältnis zur offensichtlichen Textoberfläche zu bestimmen. So zeigt sich, wie die Sprache der Literatur über das Sprechverbot triumphiert.Wichtige Nachauflage 2013
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
Heinrich Detering rührt mit seiner Studie an ein "literarisches Tabu", so der mit "kru" kürzende Rezensent, das Tabu der Homosexualität. Dabei gehe es ihm darum, der "literarischen Camouflage" homoerotischer Neigungen von großen Autoren wie etwa Heinrich von Kleist oder Thomas Mann nachzuspüren. Schon dass Detering dabei vornehmlich "nichtcamouflierende Texte" wie Briefe und Tagebuchnotizen als "Beweisgrundlage" dienen, findet der Rezensent problematisch, doch es stört ihn vor allem, wie "naiv" Detering diese interpretiert. Schließlich werde nicht nur in den literarischen Texte, sondern auch in den Tagebuchnotizen "sublimiert". Deterings Studie, so "kru", hinterlasse das "beklemmende Gefühl", einem mit "detektivischem Ehrgeiz" geführten "Indizienprozess" beizuwohnen, dessen Angeklagte nur freigesprochen werden können.
© Perlentaucher Medien GmbH
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