Wenn sie einen Vertrag abschließen, werden sie im Allgemeinen sicherstellen wollen, dass etwaige Vertragsstreitigkeiten effizient, zeitnah und vertraulich gelöst werden. Dies ist umso wichtiger, wenn die Parteien unterschiedlicher Nationalität sind und wenn jede Partei es vorzieht, dass etwaige Streitigkeiten von einer neutralen Stelle und nicht von einem nationalen Gericht beigelegt werden. Diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit zunehmend als Mittel zur Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, insbesondere bei internationalen Verträgen, eingesetzt wird. Durch die Verabschiedung sowohl des Einheitlichen Gesetzes über das Schiedsrecht als auch der CCJA-Schiedsgerichtsordnung am 11. März 1999 gibt die Organisation für die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) den Vertragsparteien nun die Möglichkeit, eine Schiedsklausel aufzunehmen, die vorsieht, dass das Schiedsverfahren in jedem der Mitgliedstaaten stattfindet. Ziel wird es sein, die Stärken und Schwächen dieses recht originellen Schlichtungssystems im Verhältnis zu den Perspektiven aufzuzeigen, die es im Hinblick auf die Förderung der Schlichtung und die Sicherheit für Investoren bietet.
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