Die Integration ombudsrechtlicher Kontrollelemente wurde als Alternative zum Verbandsklagewesen umfassend diskutiert, in der umwelt- und planungsrechtlichen Rechtspraxis aber bisher kaum umgesetzt. Lediglich einzelne Institutionen wie das Nationale Begleitgremium im Standortauswahlgesetz oder die landesrechtlichen Naturschutzbeiräte und Naturschutzbeauftragten weisen ombudsrechtliche Bezugspunkte auf. Jakob Zywitz analysiert den Bedarf für eine Ausweitung ombudsrechtlicher Kontrolle im Rahmen der Infrastrukturplanung unter Berücksichtigung ausländischer Ausgestaltungsvarianten wie etwa der österreichischen Umweltanwaltschaften. Auf der Grundlage einer institutionellen Neuverortung entwickelt er einen gesetzlichen Umsetzungsvorschlag, der die außerprozessuale Gewährleistung neutraler Kontrolle und die vermittelnde Konfliktlösung in den Vordergrund stellt.
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