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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,15, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem der EuGH am 16. Juni 2015 sein Urteil über ein etwaiges OMT-Programm der EZB gefällt und dieses mit dem EU-Recht für vereinbar erklärt hat, ist keineswegs alles geklärt. Insbesondere die Frage, wie das BVerfG auf die gegenläufige Auslegung des EuGH reagieren wird und welche Folgen damit verknüpft sind, wird in dieser Arbeit analysiert. Das BVerfG hat sich in…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,15, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem der EuGH am 16. Juni 2015 sein Urteil über ein etwaiges OMT-Programm der EZB gefällt und dieses mit dem EU-Recht für vereinbar erklärt hat, ist keineswegs alles geklärt. Insbesondere die Frage, wie das BVerfG auf die gegenläufige Auslegung des EuGH reagieren wird und welche Folgen damit verknüpft sind, wird in dieser Arbeit analysiert. Das BVerfG hat sich in seiner Vorlage nämlich eine abweichende Letztentscheidung vorbehalten, sollte der EuGH das OMT-Programm für uneingeschränkt mit dem EU-Recht vereinbar halten. Das Verfahren und dessen letztlicher Ausgang sind folglich von großer Relevanz für das Verhältnis der beiden Gerichte und beispielhaft für deren Selbstverständnis bei der Prüfung von Unionsrecht. Neben der Kontrollkompetenz des EuGH, der Rolle und dem Mandat der EZB werden ebenfalls die Interpretationen des Art. 123 AEUV diskutiert. Die zentrale Fragestellung der Arbeit lautet: Wer darf letztlich über einen ausbrechenden Rechtsakt entscheiden, falls ein solcher vorläge? Anhand der Analyse des OMT-Verfahrens wird dargelegt, welche Argumente der beiden Gerichte in Bezug auf die ultra-vires-Kontrollkompetenz überzeugender sind, ob eine umfassende Kontrolle aller Staatsgeschäfte überhaupt sinnvoll ist und welche die wahrscheinlichste Reaktion des BVerfG auf das EuGH-Urteil ist.

Kommentar von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat:
"Ehe die Autorin sich mit dem konkreten Rechtsfall auseinandersetzt, [...] stellt sie zunächst das gegenseitige Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Recht vor, porträtiert die EZB und ihre Aufgaben und führt schließlich die ultra-vires-Doktrin ein. Bei der Untersuchung der Rechtssache C-62/14 wird zunächst der Vorlagebeschluss des B
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Autorenporträt
Larissa Naujoks wurde am 03.07.1992 in Bad Berleburg geboren. Sie besuchte das Goethe-Gymnasium in Gaggenau und schloss das Abitur im Jahr 2011 mit der Bestnote 1,0 ab, um anschließend ein duales Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zum Bachelor of Laws zu absolvieren. Für ihre Bachelorarbeit "Die Rechtsprechung des EuGH und ihre Auswirkung auf das nationale Umsatzsteuerrecht" erhielt die Autorin die Maximalpunktzahl sowie den Preis der Professor Ralf Wuttke-Stiftung für die beste Bachelorthesis. Danach zog sie nach Berlin und erwarb dort den Master of European Studies (Europawissenschaften). Ihre Masterarbeit widmete Larissa Naujoks erneut dem EuGH und dessen umstrittenen Urteil vom 16.06.2015 über das OMT-Programm der EZB. Die Autorin spricht 4 Sprachen und interessiert sich außerdem für Sport und Musik. In ihrer Freizeit engagiert sie sich ehrenamtlich in der christlichen Kinder- und Jugendarbeit.