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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 P., Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Geistiges Eigentum und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNGTEIL 1: DER URHEBERRECHTLICHE BEGRIFF DES ORIGINALSA. DER ORIGINALBEGRIFF IN DER RECHTSORDNUNGI. Die rechtliche Relevanz der BegriffsbestimmungII. Die tatsächliche Relevanz der BegriffsbestimmungIII. Zur Abgrenzung von vermeintlichen SynonymenIV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhGB. DER ORIGINALBEGRIFF - BISHERIGE…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 P., Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Geistiges Eigentum und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNGTEIL 1: DER URHEBERRECHTLICHE BEGRIFF DES ORIGINALSA. DER ORIGINALBEGRIFF IN DER RECHTSORDNUNGI. Die rechtliche Relevanz der BegriffsbestimmungII. Die tatsächliche Relevanz der BegriffsbestimmungIII. Zur Abgrenzung von vermeintlichen SynonymenIV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhGB. DER ORIGINALBEGRIFF - BISHERIGE DISKUSSION UND STATUS QUOI. Das Original in der bildenden Kunst1. Das Unikat2. Die Editionswerkea) Werk der bildenden Kunstb) Erstverkörperung und subjektive Anforderungenc) Eigenhändigkeitd) AuflagenproblemeII. Das Original in der analogen Fotografie1. Lichtbildwerka) Persönliche Schöpfungb) Individualitätc) Gestaltungshöhed) Zum Problem der Werkeigenschaft von Reproduktionsfotografien2. Erstverkörperung und subjektive Anforderungena) Das Negativ als Vororiginalb) Die Abzüge als Erstverkörperung (Vintage Prints und Reprints)3. EigenhändigkeitIII. Das Original im Bereich sonstiger WerkartenC. DER EINSATZ DIGITALER TECHNOLOGIEN - QUO VADIS ORIGINAL?I. Digital bearbeitete und großformatig abgedruckte Digitalfotos1. Zum tatsächlichen Arbeitsablauf2. Die Digitalfotos als Originalea) Zur Werkeigenschaft der Digitalfotos (§ 2 I Nr. 5 UrhG)b) Die Digitalfotos als Erstverkörperung des Werkes3. Die nach der Bearbeitung gespeicherte Bilddatei als Original4. Die großformatigen Abzüge als Originale5. Einzelfragen zu "Exhibition Copies" und "Sicherheitsausdrucken"II. Digitale Reproduktion bzw. Restaurierung analoger WerkeIII. Digitale Werke und Onlineausstellungen1. Die auf dem ersten Datenträger gespeicherte Bilddatei als Original2. Die Digitalkopien als Originale: Problemaufriss3. Die Konsequenzen mangelnder Originalität der Digitalkopien4. Lösungsansatz: Anerkennung aller Digitalkopien als Originale5. Lösungsansatz: Anerkennung der Digitalkopien als Auflagenwerkea) Modifikation des subjektiven Elements bei der Erstverkörperungb) Autorisierung durch den Urheber und Auflagenbegrenzungc) Zur Richtlinienkonformität6. Lösungsansatz: Verkehrsauffassung in Kunstkreisen7. ZwischenergebnisTEIL 2: DIE AN DEN ORIGINALBEGRIFF ANKNÜPFENDEN RECHTSFOLGENA. DAS FOLGERECHT DES § 26 URHGB. ORIGINALE VON WERKEN, §§ 114, 116 URHGC. VERÄUßERUNG DES ORIGINALS DES WERKES, § 44 URHGD. UNZULÄSSIGES ANBRINGEN DER URHEBERBEZEICHNUNG, § 107 URHGE. SONSTIGE RECHTSFOLGENZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK