
Das panamerikanische »Drug Court«-System als Alternative für die deutsche Strafrechtspflege?
Analyse und Vergleich internationaler Erfahrungswerte zum Umgang mit Drogenstraftätern.
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Ausgehend von den USA begann im Jahr 1989 die weltweite Verbreitung eines gänzlich neuen Gerichtstypus, den sog. »Drug Courts«. Entwickelt zur Entlastung von Haftanstalten sehen diese ein speziell auf drogenabhängige Straftäter zugeschnittenes gerichtliches Verfahren vor. Dabei übernimmt ein Richter die Leitung eines gemischten »Drug Court«-Teams aus Justiz und Medizin, mittels dessen fachlicher Unterstützung er den Therapiefortschritt jedes Teilnehmers in regelmäßigen Abständen überwacht (court directed treatment). Erfolgreichen Absolventen bietet das Programm Zugang zu beruflich...
Ausgehend von den USA begann im Jahr 1989 die weltweite Verbreitung eines gänzlich neuen Gerichtstypus, den sog. »Drug Courts«. Entwickelt zur Entlastung von Haftanstalten sehen diese ein speziell auf drogenabhängige Straftäter zugeschnittenes gerichtliches Verfahren vor. Dabei übernimmt ein Richter die Leitung eines gemischten »Drug Court«-Teams aus Justiz und Medizin, mittels dessen fachlicher Unterstützung er den Therapiefortschritt jedes Teilnehmers in regelmäßigen Abständen überwacht (court directed treatment). Erfolgreichen Absolventen bietet das Programm Zugang zu beruflichen Angeboten und die Möglichkeit, eine Einstellung ihres Verfahrens bzw. eine Strafreduzierung zu erlangen. In Deutschland wird von den an sich vorhandenen Verfahrensalternativen zum Umgang mit drogenabhängigen Straftätern (»Therapie statt Strafe«) gegenwärtig eher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Ein Blick auf die »Drug Courts« soll daher neue Perspektiven und Impulse für die hiesige Strafrechtspflege eröffnen.
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