Es ist eine Tatsache, dass angesichts des Auftretens und Wiederauflebens sozialer Devianzen in Kongo-Zaire im Allgemeinen und insbesondere in Mbuji-Mayi der Sozialisierungsprozess und in der Folge auch der Resozialisierungsprozess auf Verzerrungen und damit auf Probleme stoßen, die sowohl vor als auch nach der zaïro-kongolesischen Gesellschaftsstrukturierung auftreten, insbesondere wenn es um die auf diesen Bereich spezialisierten Dienste geht. Wenn der Präsident der Republik zum Zeitpunkt des Beginns der Assises des états généraux de la Justice congolaise vom 06. bis 13. November 2024 offen zugibt und erklärt, dass die kongolesische Justiz krank ist und gesäubert werden muss, ist es weder erstaunlich noch überraschend, dass die von ihr abhängige Funktion des zaïro-kongolesischen Strafvollzugs dies ebenfalls und in verschärfter Form ist. Die zairisch-kongolesischen Gefängnisse im Allgemeinen und das Zentralgefängnis von Mbuji-Mayi im Besonderen haben sich so sehr von ihrem Wesen entfernt, dass sie eher als Zentren der Desozialisierung und Verbannung von Häftlingen gelten, denn als spezialisierte Umgebungen für ihre ernsthafte und verantwortungsvolle Umerziehung im Hinblick auf ihre soziale Wiedereingliederung unter edler Wahrung der grundlegenden Menschenrechte.
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