Ausgehend von der Erkenntnis, dass die rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsmaßstäbe des DPMA sowie des BPatG einen Ausschnitt der nationalen Verwaltungsrechtsordnung bilden, untersucht Eric Urzowski die verwaltungsrechtlichen Grundlagen und Bezüge des Patent- und Markenrechts. Im Zuge der Darstellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen den verwaltungsrechtlichen Regelungsbereichen des Patent- und Markenrechts und anderen klassischen Verwaltungsrechtsbereichen zeigt der Autor an diversen Beispielen auf, dass die verwaltungsrechtliche Systematik auch für das Patent- und Markenrecht als Erkenntnisquelle fruchtbar gemacht werden kann.
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