Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Dieses den Deutschen so selbstverständlich gewordene Grundrecht ist recht einfach zu verstehen, stellt jedoch in der ärztlichen Kunst und den therapeutischen Disziplinen alle Beteiligten vor große Herausforderungen, denn Behandlung und Therapie gehen untrennbar einher mit dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Doch wie stellen wir fest, ob die angeratene Behandlung notwendig ist, richtig durchgeführt wurde oder ob es sich bei auftretenden Komplikationen nicht doch um die Folgen ärztlicher Fehlleistungen handelt?Der aufschauende, fast hörige Patient gehört in der medialen und damit informationsgefüllten Zeit immer mehr der Vergangenheit an. Damit einher geht der Anspruch des Patienten im Behandlungsprozess als auch im Umgang mit den Krankenkassen als gleichberechtigte Partei zu interagieren. Dafür braucht es eindeutige Regelungen. Diese sind in Deutschland bisher historisch gewachsen und eine uneinheitliche Sammlung aus Grundgesetz, EU-Richtlinien, Gerichtsurteilen und einzelnen Rechtsnormen aus Sozial-, Standes-, Straf-, Zivil- und Sicherheitsrecht. Diese Vielfältigkeit führt in Verbindung mit sich zum Teil widersprechenden Urteilen und Rechtsauslegungen zu einer großen Unübersichtlichkeit und Unkenntnis bei Patienten und Ärzten. Mit der Einführung des Patientenrechtegesetzes verspricht sich der Gesetzgeber eine eindeutige Stärkung der Patientenrechte, in dem diese transparenter und verlässlicher gestaltet werden und die Durchsetzung in der Praxis durch die Kodifizierung des Behandlungs-und Arztrechts für Patienten einfacher wird. Doch werden die Rechte der Patienten durch das Patientenrechtegesetz tatsächlich nachhaltig gestärkt?
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