Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule München (Angewandte Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer Modellphase zur Erprobung, besteht seit dem 01.01.2008 ein im SGB IX festgelegter Anspruch, zustehende Hilfeleistungen abweichend von der gesetzlichen Norm in Form eines persönlichen Budgets auszuführen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem persönlichen Budget für die Zielgruppe der seelisch erkrankten und behinderten Menschen. Wie aus dem Abschlussbericht des Modellprojektes hervorgeht, ist dies die größte Gruppe der bisherigen Budgetnehmer.
Trotzdem kann von einer adäquaten, quantitativen und qualitativen Umsetzung des persönlichen Budgets für diese Zielgruppe noch nicht gesprochen werden. Tatsächlich findet eine Implementierung, auch im Bereich der über die Eingliederungshilfe nach SGB XII finanzierten sozialpsychiatrischen Versorgung, nur in geringem Maße statt. In der vorliegenden Arbeit versuche ich die aktuellen Erfahrungen zum persönlichen Budget für seelisch Behinderte zusammenzufassen und grundsätzliche Ideen für eine mögliche Umsetzung für diese Zielgruppe zu entwickeln.
Nach einem Überblick zur Historie, zum Paradigma und der sozialrechtlichen Grundlagen des persönlichen Budgets, sowie einer kurzen Zusammenfassung zu dieser Form der Leistungserbringung im europäischen Ausland, erfolgt eine kritische Interpretation zu den Ergebnissen des Abschlussberichtes zu den Modellprojekten in der BRD.
In den nachfolgenden Punkten setzt sich diese Arbeit mit den relevanten Leistungsgesetzen, insbesondere dem SGB XII und deren Bedeutung für das persönliche Budget auseinander. Der Bereich der Pflegeversicherung wurde in dieser Arbeit nicht behandelt, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine besondere Relevanz für psychisch Erkrankte hat.
Ein Teil dieser Arbeit ist der praktischen Umsetzung des im SGB IX und in der Budgetverordnung festgelegten Verfahrens zur Feststellung des Hilfebedarfs und des weiteren Verfahrensablaufs, sowie der organisatorischen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Umsetzung durch die Leistungserbringer gewidmet.
Da mittlerweile zwar umfassende Literatur zum persönlichen Budget vorhanden ist, jedoch für den Bereich der seelisch Behinderten mit wenigen Ausnahmen kaum entsprechendes zu finden ist, bezieht sich ein Teil der Ausführungen in der vorliegenden Arbeit auf meine langjährige Tätigkeit im Bereich der psychiatrischen Versorgung in verschiedenen Funktionen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem persönlichen Budget für die Zielgruppe der seelisch erkrankten und behinderten Menschen. Wie aus dem Abschlussbericht des Modellprojektes hervorgeht, ist dies die größte Gruppe der bisherigen Budgetnehmer.
Trotzdem kann von einer adäquaten, quantitativen und qualitativen Umsetzung des persönlichen Budgets für diese Zielgruppe noch nicht gesprochen werden. Tatsächlich findet eine Implementierung, auch im Bereich der über die Eingliederungshilfe nach SGB XII finanzierten sozialpsychiatrischen Versorgung, nur in geringem Maße statt. In der vorliegenden Arbeit versuche ich die aktuellen Erfahrungen zum persönlichen Budget für seelisch Behinderte zusammenzufassen und grundsätzliche Ideen für eine mögliche Umsetzung für diese Zielgruppe zu entwickeln.
Nach einem Überblick zur Historie, zum Paradigma und der sozialrechtlichen Grundlagen des persönlichen Budgets, sowie einer kurzen Zusammenfassung zu dieser Form der Leistungserbringung im europäischen Ausland, erfolgt eine kritische Interpretation zu den Ergebnissen des Abschlussberichtes zu den Modellprojekten in der BRD.
In den nachfolgenden Punkten setzt sich diese Arbeit mit den relevanten Leistungsgesetzen, insbesondere dem SGB XII und deren Bedeutung für das persönliche Budget auseinander. Der Bereich der Pflegeversicherung wurde in dieser Arbeit nicht behandelt, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine besondere Relevanz für psychisch Erkrankte hat.
Ein Teil dieser Arbeit ist der praktischen Umsetzung des im SGB IX und in der Budgetverordnung festgelegten Verfahrens zur Feststellung des Hilfebedarfs und des weiteren Verfahrensablaufs, sowie der organisatorischen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Umsetzung durch die Leistungserbringer gewidmet.
Da mittlerweile zwar umfassende Literatur zum persönlichen Budget vorhanden ist, jedoch für den Bereich der seelisch Behinderten mit wenigen Ausnahmen kaum entsprechendes zu finden ist, bezieht sich ein Teil der Ausführungen in der vorliegenden Arbeit auf meine langjährige Tätigkeit im Bereich der psychiatrischen Versorgung in verschiedenen Funktionen.
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