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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Grundrechte im Persönlichkeitsrecht des europäischen Verfassungsverbunds bei Personen in der Öffentlichkeit. Dargestellt werden diese am Beispiel der Caroline von Hannover. Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor.Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Grundrechte im Persönlichkeitsrecht des europäischen Verfassungsverbunds bei Personen in der Öffentlichkeit. Dargestellt werden diese am Beispiel der Caroline von Hannover. Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor.Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Einige dieser Urteile gingen als sogenannte Caroline-Urteile in die Rechtsgeschichte ein.Das im Folgenden thematisierte gefällte Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 brachte für die europäische Boulevardpresse erhebliche Einschränkungen in den Möglichkeiten der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten.Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte leitete sich zudem ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch von Prinzessin Caroline gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, da die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten.Zur Höhe des Schadensersatzes wurde ein Vergleich geschlossen. Im Jahr 2005 erhielt Caroline von Hannover insgesamt 115.000 Euro Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland, was bis dahin die höchst ausgezahlte Schadensersatzsumme darstellt.
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