Wer an Sportwettbewerben teilnimmt, begibt sich damit nahezu zwangsläufig ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Über ihn wird berichtet in Print- und elektronischen Medien, in bewegten Bildern, in Webblogs und Online-Foren. Neue technische Entwicklungen ermöglichen es, Spielsequenzen ohne großen Aufwand einem breiten Publikum anzubieten. Der Sport ist damit bis in den Freizeitbereich hinein Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung - mit allen Konsequenzen, auch für den einzelnen Athleten. Die aufgezeigte Entwicklung wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Inwieweit verträgt sich die fortschreitende Vermarktung mit den Persönlichkeitsrechten der Sportler? Ist eine Berichterstattung, die teilweise weit in die Privatsphäre der Sportler hineinreicht, noch vereinbar mit zentralen Schutzbedürfnissen und Freiheitsrechten der Betroffenen, respektiert sie den unantastbaren Kernbereich des Privaten? Persönlichkeitsrechte sind daneben aber auch tangiert, wenn es darum geht, im Kampf gegen Doping Meldepflichten einzuführen und Dopingkontrollen durchzusetzen. Hier kollidiert das Recht des Sportlers auf Achtung seiner Persönlichkeit mit dem Interesse der Verbände und des Staates an sauberen und fairen Wettkämpfe. Die Referenten des wfv-Sportrechtsseminars 2008 zum Thema "Das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers" haben sich diesen Fragen gewidmet und Lösungswege aufgezeigt.