Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Philosophische Fakultät Münster / Historisches Seminar), 82 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Pfand, Pfandrecht, Pfandschaft, Pfandprinzip, Fahrnispfand, Personalpfand, Liegenschaftsrecht, Liegenschaftspfand, Pfandurkunde, Pfandbrief, Schreinsurkunde, Kistenpfand, Grundbuchwesen, Grundbesitzübertragung, Investitur, Urkundenlehre, Reichspfand, Territorialpfand, Pfandpolitik, Pfandlehen, Reichsgut, Reichstädte, Stadtrecht, Verpfändungsbefugnis, Mediatisierung, Königtum, Reichsfürsten -In der Gesamtheit des mittelalterlichen Rechtslebens nimmt das Rechtsinstitut des Pfandes sowohl auf der Ebene des privaten Rechtsverkehrs als auch in der Politik der deutschen Könige und Territorialherren eine bedeutende Stellung ein. Seit den ersten, aus dem 12. Jhd. stammenden, Pfandschaften von Reichsgütern, stellte die königliche Pfandpolitik einen wesentlichen Faktor für den inneren Zustand und die territoriale Entwicklung des Reiches dar. In räumlicher Hinsicht ist die vorliegende Untersuchung auf das Reichsgebiet beschränkt, wobei einzelne Vergleiche mit den Königreichen Frankreich und England vorgenommen werden. Der zeitliche Rahmen dieser im Hinblick auf die Entwicklung und die vielschichtigen Erscheinungsformen des Pfandprinzips durchgeführten Arbeit umfasst das gesamte Mittelalter seit fränkischer Zeit und legt den Schwerpunkt auf das Spätmittelalter. Daneben erstreckt sich der Untersuchungszeitraum in Einzelbereichen aus klärendem oder vergleichendem Anlass auch von der antiken, meist römischen Rechtsgeschichte, bis in die Moderne mit entsprechend aktuellen Beispielen. Dabei werden regelmäßig Betrachtungen der mittelalterlichen Rechtssituation im Hinblick auf ihre Bedeutung für die heutige Rechtslage vorgenommen.Bezüglich der Entwicklung einer wirtschaftlichen Mobilisierung von liegenschaftlichem Pfandkapital durch die Neuheit der besitzlosen Pfandübereignung wird die maßgebliche Urheberschaft der Handelsstädte, insbes. Kölns, herausgestellt. Ohne die Gebundenheit einer Chronologie wird mit dieser Abhandlung die gesamte mittelalterliche Entwicklungsgeschichte des Pfandes strukturell präsentiert. Hierbei verlagert sich der Untersuchungsschwerpunkt im Verlauf der Arbeit von der begriffshistorischen Basis der Beschreibung privatrechtlicher Pfandgeschäfte in den Bereich der politischen Instrumentalisierung des Pfandrechts im dt. Königtum. Letztlich wird die Verpfändungspolitik der dt. Könige als ein Grund für die seit dem Spätmittelalter zunehmend schwindende Machtgrundlage des dt. Königtums und den Einflussgewinn der Reichsfürsten herausgestellt.
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