Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Juli 2008 das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Es soll Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Das Gesetz kann nur eine pauschalierende Regelung vorsehen. Wie diese ausgestaltet ist, ist in dieser Broschüre vorgestellt. Sie soll als Hilfestellung in der betrieblichen Praxis dienen und den Umgang mit Fragestellungen auf diesem neuen Gebiet erleichtern.