Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung des Systems der Sachnormen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht in Frankreich und Deutschland. In einer aktuellen Fallanalyse werden die Unterschiede rechtsvergleichend dargestellt. Es folgt eine Auseinandersetzung mit dem deutschen Internationalen Privatrecht, das trotz der Praxisnähe in dieser Fallgestaltung bisher weder von Gerichten, noch von der Literatur eingehender erläutert wurde. Dabei wird wiederum die Rechtslage in Frankreich beleuchtet. Zusätzlich ist das Internationale Zivilprozeßrecht im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit bei postmortalen Persönlichkeitsrechtsverletzungen thematisiert. Die Arbeit endet mit einem eigenen Gesetzesvorschlag. In kollisionsrechtlicher Hinsicht wird ein personaler Anknüpfungsansatz vertreten. Es wird eine Zwei-Stufen-Lösung vorgeschlagen, wonach die Existenz eines postmortalen Persönlichkeitsrechts personal angeknüpft werden soll, während sich die konkrete Ausgestaltung nach dem Deliktsstatut richtet. Begründet wird diese Lösung hauptsächlich mit der Verbindung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der jeweiligen kulturellen Identität des verstorbenen Rechtsgutsträgers.