Die militärischen Operationen in Afghanistan im Jahr 2001 und im Irak zwei Jahre später, ferner die aktuelle Lage im Iran, haben die Debatte über die Existenz eines Rechts auf präventive Selbstverteidigung im Völkerrecht neu belebt. Das Selbstverteidigungsrecht ist der einzige Rechtsfertigungsgrund, der den einzelnen Staaten zusteht, um ohne Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates militärische Gewalt gegen andere Staaten auszuüben. Darf dieses Recht ausgeübt werden, bevor ein Angriff stattfindet? Dieser Frage geht die Arbeit nach und versucht, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine Antwort zu finden. Aus diesem Grund werden rechtsvergleichend die Ausgestaltung und die Voraussetzungen des Rechtsinstituts der Notwehr in unterschiedlichen Rechtssystemen der Welt untersucht. Abschließend werden die daraus folgenden Konsequenzen für die völkerrechtliche Selbstverteidigung dargelegt.