Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Aus der Kinderstube des Kapitalismus: Privatrecht und Frühindustrialisierung im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1861 verabschiedete die Bundesversammlung die "erste große deutsche Kodifikation im 19. Jahrhundert" , das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB). Das von der für diesen Zweck eingesetzten Nürnberger Kommission erarbeitete Gesetzbuch und Vorläufer des heutigen HGBs war der erste Erfolg in einer Reihe von Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung des Handelsrechts in Deutschland. Die Kommission stützte sich bei der Beratung auf vorausgegangene Entwürfe aus Österreich (1853) und Preußen (1857), sowie auf einen unvollendeten Entwurf der Frankfurter Nationalversammlung. Sowohl das "Gesetz über die Aktiengesellschaften für die königlich preußischen Staaten" (Preußisches Aktiengesetz) von 1843, als auch der Preußische HGB Entwurf von 1857, der im Aktienrecht zu großen Teilen auf das Preußische Aktiengesetz aufbaute, hatten somit signifikanten Einfluss auf den Entstehungsprozess des ADHGB. Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern das Preußische Aktiengesetz von 1843 als erstes allgemeines deutsches Aktienrecht über den preußischen HGB Entwurf von 1857 die nachfolgende Gesetzgebung geprägt hat und so den Grundstein für das heutige Aktienrecht legte. Deshalb wird sich dieser Aufsatz insbesondere auf aktienrechtliche Fragestellungen beschränken und dabei bewusst übrige handelsrechtliche Normen des HGB Entwurfs ausklammern. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei dem Verhältnis der Gesetze zur wirtschaftshistorischen Realität Preußens im 19. Jahrhundert zukommen, um Erkenntnisse über die Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung und wirtschaftlicher Realität abzuleiten. Es soll so gezeigt werden, dass der preußische Gesetzgeber in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit mit den ersten Aktiengesetzen auf konkrete Bedürfnisse der Wirtschaft reagierte. Einerseits schuf er mit den verschiedenen Normen zwar die Grundlage für eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung des preußischen Aktienwesens, hemmte dieses aber andererseits gleichzeitig durch staatliche Einschränkungen.
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