Hans Gottschalk
Das preussische Wassergesetz
Vom 7. April 1913 auf Grund der Verhandlungen des Landtages
Hans Gottschalk
Das preussische Wassergesetz
Vom 7. April 1913 auf Grund der Verhandlungen des Landtages
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Produktdetails
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- Verlag: De Gruyter
- 1913.
- Seitenzahl: 392
- Erscheinungstermin: 1. April 1913
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 27mm
- Gewicht: 750g
- ISBN-13: 9783111092591
- ISBN-10: 3111092593
- Artikelnr.: 33493937
- Verlag: De Gruyter
- 1913.
- Seitenzahl: 392
- Erscheinungstermin: 1. April 1913
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 27mm
- Gewicht: 750g
- ISBN-13: 9783111092591
- ISBN-10: 3111092593
- Artikelnr.: 33493937
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungen und Literaturangaben -- Einleitung -- Gegenüberstellung der Bezeichnung der Paragraphen in den Materialien und in dem Gesetze -- Erster Abschnitt. Wasserläufe. -- Zweiter Abschnitt. Gewässer, die nicht zu den Wasserläusen gehören -- Dritter Abschnitt. Wassergenossenschaften -- Vierter Abschnitt. Verhütung von Hochwassergefahr -- Fünfter Abschnitt. Zwangsrechte -- Sechster Abschnitt. Wasserpolizeibehörden -- Siebenter Abschnitt. Schauämter -- Achter Abschnitt. Wasserbeiräte -- Neunter Abschnitt. Landeswasseramt -- Zehnter Abschnitt. Strafbestimmungen -- Elfter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen -- Anlage -- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichts und Beschlußbehörden im Wassergesetz -- Backmatter
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungen und Literaturangaben -- Einleitung -- Gegenüberstellung der Bezeichnung der Paragraphen in den Materialien und in dem Gesetze -- Erster Abschnitt. Wasserläufe. -- Zweiter Abschnitt. Gewässer, die nicht zu den Wasserläusen gehören -- Dritter Abschnitt. Wassergenossenschaften -- Vierter Abschnitt. Verhütung von Hochwassergefahr -- Fünfter Abschnitt. Zwangsrechte -- Sechster Abschnitt. Wasserpolizeibehörden -- Siebenter Abschnitt. Schauämter -- Achter Abschnitt. Wasserbeiräte -- Neunter Abschnitt. Landeswasseramt -- Zehnter Abschnitt. Strafbestimmungen -- Elfter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen -- Anlage -- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichts und Beschlußbehörden im Wassergesetz -- Backmatter